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   KG, 26.02.2013 - 27 W 9/13   

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https://dejure.org/2013,5902
KG, 26.02.2013 - 27 W 9/13 (https://dejure.org/2013,5902)
KG, Entscheidung vom 26.02.2013 - 27 W 9/13 (https://dejure.org/2013,5902)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 27 W 9/13 (https://dejure.org/2013,5902)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel nicht feststellbar: Streitwert nach fiktiven Kosten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisverfahren: Zum Streitwert gehören auch Kosten für beseitigte Mängel! (IBR 2013, 1192)

 
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  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus KG, 26.02.2013 - 27 W 9/13
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für den Fall, dass der Sachverständige bestimmte Mängel nicht feststellen kann, bei der Streitwertbemessung diejenigen Kosten zu schätzen sind, die sich ergeben hätten, wenn die Mängel festgestellt worden wären (BGH NJW 2004, 3488 Rn. 18 nach juris; OLG Frankfurt NJW 2010, 1822; KG Baurecht 2003, 1765).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 4 W 63/09

    Kostenvoranschlag für Mängelbeseitigung als Streitwert im selbstständigen

    Auszug aus KG, 26.02.2013 - 27 W 9/13
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für den Fall, dass der Sachverständige bestimmte Mängel nicht feststellen kann, bei der Streitwertbemessung diejenigen Kosten zu schätzen sind, die sich ergeben hätten, wenn die Mängel festgestellt worden wären (BGH NJW 2004, 3488 Rn. 18 nach juris; OLG Frankfurt NJW 2010, 1822; KG Baurecht 2003, 1765).
  • KG, 09.01.2003 - 27 W 4/02

    Selbständiges Beweisverfahren: Bemessung des Gegenstandswertes

    Auszug aus KG, 26.02.2013 - 27 W 9/13
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für den Fall, dass der Sachverständige bestimmte Mängel nicht feststellen kann, bei der Streitwertbemessung diejenigen Kosten zu schätzen sind, die sich ergeben hätten, wenn die Mängel festgestellt worden wären (BGH NJW 2004, 3488 Rn. 18 nach juris; OLG Frankfurt NJW 2010, 1822; KG Baurecht 2003, 1765).
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